Die Qualifikation für ein Studium im Studiengang Lebensmittel, Ernährung und Hygiene wird nachgewiesen durch:
| - |
die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife |
| - |
die Verleihung der Fachhochschulreife in einem Berufskolleg |
| - |
eine vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als gleichwertig |
| |
anerkannte in- oder ausländische Schulbildung |
| - |
Informationen über Zulassungsvoraussetzungen ohne Fachhochschulreife |
| |
erfahren Sie hier: Zulassung |
| |
|