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Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber finden Sie in der Auswahlsatzung unseres Studiengangs.
Zum Studium an Fachhochschulen können Abiturienten mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife oder mit Fachhochschulreife zugelassen werden. |
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Die Qualifikation für das Studium an den Fachhochschulen wird auch erworben durch:
- Abschluss eines 2- oder 3-jährigen Berufskollegs mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung
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Abschluss eines 1-jährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife (solche Berufskollegs sind in verschiedenen Städten des Landes eingerichtet, nähere Auskünfte erteilen die Oberschulämter)
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Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule (außerhalb Baden-Württembergs)
- Abschluss der Fachschule für Technik, Wirtschaft oder Wein- und Obstbau (nur Ausbildungsgang für Techniker) mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung
- Vorbereitungskurs und Bestehen der Eignungsprüfung an Fachhochschulen (Vorbereitungskurse werden zunehmend durch Berufskollegs ersetzt)
- Abschluss des Telekollegs II
- Abschluss besonderer Lehrgänge der Landespolizei, der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes
- Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an Waldorfschulen
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Besonders qualifizierte Berufstätige können als Zugangsberechtigung zur Hochschule eine Eignungsprüfung ablegen. |
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Ausländische und staatenlose Studienbewerber benötigen für ihren Zulassungsantrag zusätzlich die Bestätigung ihrer Zugangsberechtigung durch das Ausländerstudienkolleg für die Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg, Braunegger Straße 55, 78462 Konstanz. |
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